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Apotheke Bad Zwesten und Neuental

Rezept einlösen

In letzter Zeit häufen sich Fälle, bei denen die Patienten verfristete Rezepte einlösen möchten. Leider gibt es hier eine Art „Verfallsdatum“. Der Gesetzgeber möchte, dass man zeitnah verschreibungspflichtige Mittel in der Apotheke einlöst. So ergibt sich für verschiedene Mittel und Rezepte eine Frist, nach deren Überschreiten das Rezept seine Gültigkeit verliert.

  • Die rosafarbenen Kassenrezepte gelten in der Regel 4 Wochen. (=28 Tage!).
  • Gelbe Rezepte, auf denen beispielsweise starke Schmerzmittel verordnet werden, sind 7 Tage nach dem Ausstellungstag gültig.
  • Sonderfälle bilden bestimmte Mittel zur Tumorbehandlung: Die Stoffe, die mit dem Contergan(R) verwandt sind, müssen innerhalb von 6 Tagen in einer Apotheke vorgelegt werden.
  • Einige Aknemittel unterstehen einer besonderen Beobachtung: 6 Tage gilt auch hier die Frist.
  • Sollte man nach einem Krankenhausaufenthalt ein „Entlassrezept“ bekommen, muss dies zeitnah innerhalb von 3 Tagen eigelöst sein.
  • Ein „normales“ Privatrezept gilt drei Monate!
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